iSpringer-personal:

Personalverleih im Gesundheitswesen.

Unser Ziel ist es, eine ideale Übereinstimmung zwischen qualifizierten Fachkräften und Einrichtungen im Gesundheitswesen zu schaffen.

benefit

Prämie für die Vermittlung anderer Mitarbeiter

benefit

Wertschätzender Umgang

benefit

Weiterbildungen und Laufbahnberatung

benefit

Flexible Einsätze

benefit

Sammle Erfahrung

benefit

Zulagen für Nacht- und Feiertage

Du bestimmst, was zu dir und deinen individuellen Bedürfnissen am Besten passt.

  • Pool

    Pool

    Wir bieten dir höchste Flexibilität, indem du selbst bestimmst, wann und wo du arbeiten möchtest. Als Poolmitarbeiter übernimmst du tageweise Einsätze und bist so maximal flexibel.

  • Temporär

    Temporär

    Auch hier steht Selbstbestimmtheit an erster Stelle. In der temporären Anstellung übernimmst du Einsätze für einen befristeten Zeitraum in derselben Einrichtung – und lernst so unterschiedliche Institutionen kennen.

  • Festanstellung

    Festanstellung

    Wir vermitteln dir auch eine Festanstellung, mit einem Höchstmass an Stabilität. Auch hier kannst du aus einem breiten Angebot von Spitälern oder Kliniken bis hin zur Spitex und Langzeitpflege wählen.

So geht’s:

Schritt 1

Kontaktaufnahme & Kennenlernen

Wir nehmen uns Zeit, um über deine Ziele und Vorstellungen zu sprechen. Gemeinsam legen wir fest, was du erreichen möchtest und welche Einsätze für dich in Frage kommen. Dein Erfolg ist unsere Priorität.

call +41 43 344 04 04
email personal@ispringer.ch

Du kannst dich auch gerne über WhatsApp bewerben:

+41 79 150 98 57
Schritt 2

Zielsetzung & Vorstellungen

Unser Team steht dir bei jedem Schritt auf dem Weg zum Erreichen deiner Ziele zur Seite und wir bleiben kontinuierlich in Kontakt, um sicherzustellen, dass du die Unterstützung erhältst, die du brauchst, egal was es ist.

Schritt 3

Zielerreichung

Gerne kann das Kennenlernen mit uns virtuell oder persönlich vor Ort erfolgen. Nachdem du uns deine vollständigen Bewerbungsunterlagen zugesandt hast, werden wir dies prüfen.

Welche Stelle spricht dich an?

Hier findest du Einsätze rund um den OP-Bereich.


Erfahrungen sammeln im Schweizer Gesundheitswesen.

Wir begleiten Kolleginnen und Kollegen gerne bei dem Schritt, in der Schweiz zu arbeiten. Uns ist nicht nur eine schnelle Vermittlung, sondern auch eine umfassende Unterstützung sehr wichtig. Wir wollen, dass du dich bei uns in der Schweiz wohlfühlst und zeigen dir auf, was du für einen guten Start benötigst.

Wir laden dich herzlich ein, mit uns in Kontakt zu treten, um deine Möglichkeiten zu besprechen. Wir freuen uns darauf, von dir zu hören und dich auf deinem beruflichen Weg zu unterstützen.

iSpringer vermittelt und verleiht kompetente Fachkräfte.


iSpringer-personal

iSpringer vermittelt und verleiht qualifizierte Fachkräfte für das Gesundheitswesen. Diese übernehmen urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle oder helfen Ihnen, einen vorübergehenden Personalengpass auszugleichen. Diese kompetenten und erfahrenen Pflegefachpersonen und Spezialisten rund um den OP-Bereich springen bei Bedarf ein und stellen sicher, dass der Betrieb professionell weitergeführt werden kann.

Kontaktieren Sie uns:

call +41 43 344 04 04
email kundendienst@ispringer.ch

Spitäler, Kliniken und Praxen vertrauen unseren hohen Qualitätserwartungen und schätzen es - auch kurzfristig – dank iSpringer auf qualifizierte und flexible Fachkräfte zurückgreifen zu können.

Ihre Ansprechpersonen

  • Manuela Baumgartner

    Manuela Baumgartner

    Leitung Personalberatung

  • Silvan Künzler

    Silvan Künzler

    Stv. Leitung Personalberatung

  • Janine Bucher

    Janine Bucher

    Personalberatung

  • Jessica Rosenthaler

    Jessica Rosenthaler

    Auszubildende Personalberatung

  • David Haussmann

    David Haussmann

    Personalberatung EU-Raum

FAQ

In unseren FAQs findest du häufig gestellte Fragen und Antworten rund um das Thema “Arbeiten und Leben in der Schweiz”.

  • Dich kostet die Vermittlung nichts, unser Aufwand wird durch den Einsatzbetrieb entschädigt.

  • Wir haben uns auf Dipl. Pflegefachpersonen Operationstechnik, TOA (Technische Operationsassistenten) und OTA (Operationstechnische Assistenten) sowie Experten Anästhesiepflege NDS HF spezialisiert.

  • Grundsätzlich beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei einer 100 % Anstellung 42 Stunden.

  • Du entscheidest, wie viel und wann du arbeiten möchtest. Wir haben in der Regel Stellen von 40 % bis 100 % zu besetzen. Dein Einsatz in der Schweiz dauert mindestens einen Monat. Es gibt keine garantierte Einsatzzeit, der Bedarf an Fachkräften im Gesundheitswesen ist allerdings sehr hoch.

  • Bei Temporärarbeit sind die Ferientage, wie auch Feiertage, im Lohn pro Stunde eingerechnet, dies ist gesetzlich geregelt. Das heisst, du bekommst zu jeder Stunde die du arbeitest einen Anteil Ferienentschädigung auf ein separates Konto gutgeschrieben. Wenn du nicht arbeitest also Ferien, Urlaub machst und keinen Lohn erhältst, kann dir dann dieses Geld ausbezahlt werden.

  • Ab einem Pensum von 20 % bist du über den Arbeitgeber gegen Betriebs- und Nichtbetriebsunfall versichert. Darüber hinaus übernehmen wir für die ersten drei Monate das Rundum-sorglos-Paket für deine Versicherung, dies beinhaltet eine Kranken-, Unfall-, Haftpflicht- und Reiseversicherung sowie eine Assistance.

  • Grundsätzlich besteht die Möglichkeit (sofern du den jährlichen Minimallohn gemäss BVG Pensionskassengesetz erreichst) auch als temporärer Mitarbeiter, Mitglied in der Pensionskasse zu werden. Hier gibt es allerdings einige Bedingungen bzw. Ausnahmen. Unser Partner swissstaffing informiert dich hier ausführlich über das Thema: Flyer

  • iSpringer unterstützt deine Fort- und Weiterbildung. Wir arbeiten hier mit Tempservice zusammen. Tempservice ermöglicht temporär Arbeitenden, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih unterliegen, subventionierte Weiterbildungen, die ihre berufliche Entwicklung fördern und sie zukunftsorientiert ausbilden. Unter https://www.tempservice.ch/de/temptraining/ findest du nähere Informationen.

  • Ja. Wir besorgen für dich ein Personalzimmer am jeweiligen Einsatzort, und stehen dir ggf. auch darüber hinaus bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft zur Verfügung.

  • Anerkennung der Berufsqualifikationen: Deine ausländischen Berufsqualifikationen müssen in der Schweiz anerkannt werden. Zuständig für die Anerkennung von Gesundheitsberufen ist das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) https://www.redcross.ch/de. Du musst dort einen Antrag auf Anerkennung einreichen und die entsprechenden Unterlagen wie Diplome, Zeugnisse und Berufserfahrungs-Nachweise vorlegen.

    Sprachkenntnisse: Da die Schweiz mehrere Amtssprachen hat (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), musst du ausreichend Sprachkenntnisse in der Sprache der Region nachweisen, in der du arbeiten möchtest. Die erforderlichen Sprachniveaus variieren je nach Beruf und Kanton, aber in der Regel wird mindestens das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erwartet.

    Arbeitsbewilligung: Als EU-/EFTA-Bürger benötigst du in der Regel keine Arbeitsbewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten. Die Anmeldung bei der kantonalen Behörde übernimmt iSpringer für dich.

  • Ja, in der Regel benötigst du eine Anerkennung deiner Berufsqualifikationen, um im Gesundheitswesen in der Schweiz zu arbeiten.

    Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) https://www.redcross.ch/de ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Gesundheitsberufen wie Pflegefachleute, Hebammen, Physiotherapeuten und andere medizinische Fachkräfte. Du musst einen Antrag auf Anerkennung einreichen und die entsprechenden Dokumente wie Diplome, Zeugnisse und Nachweise über Berufserfahrungen vorlegen.

    Bitte beachte, dass die Anforderungen und Verfahren je nach Beruf und Herkunftsland variieren können. Es ist empfehlenswert, sich rechtzeitig bei der zuständigen Anerkennungsstelle zu informieren und die Anerkennung deiner Qualifikationen in die Wege zu leiten.

    Gerne unterstützt dich iSpringer in diesem Verfahren.

  • Das Schweizerische Rote Kreuz (SRK) https://www.redcross.ch/de ist die zuständige Stelle für die Anerkennung von ausländischen Qualifikationen in Gesundheitsberufen wie Pflegefachleute, Hebammen, Physiotherapeuten und andere medizinische Fachkräfte. Du musst einen Antrag auf Anerkennung einreichen und die entsprechenden Dokumente wie Diplome, Zeugnisse und Nachweise über Berufserfahrungen vorlegen.

    Im ersten Schritt musst du, je nach Beruf einen PreCheck durchlaufen. Dieser ist komplett online möglich, und kostenlos. Wenn dieser positiv ausfällt, geht es mit dem Anerkennungsverfahren weiter. Möglicherweise sind auch Ausgleichsmassnahmen notwendig.

  • Für Angehörige aus Österreich und Deutschland, deren Muttersprache Deutsch ist, dürften die Sprachanforderungen in der deutschsprachigen Schweiz in der Regel kein Problem darstellen.

    Die Schweiz hat mehrere Amtssprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch), und du musst ausreichende Sprachkenntnisse in der Sprache der Region nachweisen, in der du arbeiten möchtest.

    In der Regel wird für Gesundheitsfachkräfte mindestens das Sprachniveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) erwartet. Dies gilt insbesondere für Berufe, bei denen du direkten Patientenkontakt hast und eine klare Kommunikation essenziell ist, wie zum Beispiel bei Ärzten, Pflegefachleuten oder Physiotherapeuten.

  • Im Allgemeinen sind die Gehälter in der Schweiz höher als in Österreich und Deutschland. Das höhere Gehaltsniveau ist auf verschiedene Faktoren zurückzuführen, einschliesslich höherer Lebenshaltungskosten und eines stärkeren wirtschaftlichen Umfelds in der Schweiz. Im persönlichen Gespräch erfährst du alle Details zu deinem Lohn.

  • Laut dem statistischen Bundesamt Wiesbaden waren 2021, die Lebenshaltungskosten in der Schweiz um 51 % höher als in Deutschland. Zum Artikel.

    Die Schweiz ist bekannt für ihre hohe Lebensqualität, aber auch für die hohen Kosten, die damit einhergehen. Einige Faktoren, die zu den höheren Lebenshaltungskosten in der Schweiz beitragen, sind höhere Gehälter oder höhere Preise für Waren und Dienstleistungen. Die Löhne sind aber ebenfalls wesentlich höher als in Deutschland, daher darfst du davon ausgehen, dass du mindestens den gleichen Lebensstandard wie in Deutschland erreichen wirst.

  • Einreise: Du kannst ohne Visum in die Schweiz einreisen. Bei der Einreise benötigst du lediglich einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.

    Wenn du in der Schweiz für maximal drei Monate oder für bis zu 90 Tage pro Kalenderjahr arbeitest bzw. eine Dienstleistung erbringst, benötigst du keine Aufenthaltsbewilligung. Allerdings muss dein Arbeitgeber diese kurzfristige Erwerbstätigkeit vor Arbeitsbeginn mittels Meldeverfahren anmelden.

  • Wenn du eine Aufenthaltsbewilligung hast oder auch nur die 90 Tage in der Schweiz arbeitest, bist du in der Regel Quellensteuerpflichtig. Das bedeutet, deine Steuer wird direkt vom Lohn einbehalten und abgeführt. Wie hoch diese Steuer ist, ist vom Kanton und der Höhe des Gehalts abhängig.

  • Sozialversicherungen sind gesetzlich geregelt und verpflichtend, abgesehen von der Krankenversicherung, werden diese direkt vom Lohn abgezogen. Sie gliedert sich in folgende Bereiche:

    - Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (AHV/IV)

    - Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung

    - Krankentaggeld

    - Arbeitslosenversicherung (ALV)

    - GAV Gesamtarbeitsvertrag

    - Sofern anwendbar Pensionskasse (BVG)

  • Wie bereits erwähnt, ist einerseits die sprachliche Vielfalt eine Besonderheit der Schweiz.

    Weiters ist die Schweiz föderalistisch aufgebaut, was bedeutet, dass viele Zuständigkeiten auf kantonaler Ebene geregelt sind. Dies kann sich auf Gesundheitsvorschriften, Steuern und Arbeitsbedingungen auswirken. Wenn du für iSpringer arbeitest, bedeutet das, dass du im Kanton Zürich angestellt bist.

    Die Schweizer Kultur legt Wert auf Höflichkeit, Respekt und Pünktlichkeit. Die Arbeitskultur ist geprägt von Effizienz, Präzision und Verantwortungsbewusstsein. Es wird erwartet, dass du deine Arbeit selbstständig und sorgfältig erledigst und dich aktiv an der Lösung von Problemen beteiligst. Verschwiegenheit und Datenschutz sind im Gesundheitswesen besonders wichtig, um die Privatsphäre der Patienten zu wahren.

  • Bei einer Vollzeitstelle im Gesundheitswesen beträgt die wöchentliche Arbeitszeit in der Regel 42 Stunden. Hier ist Schichtarbeit üblich, wobei es sich fast ausschliesslich um 8,4 -Stunden-Dienste handelt.

  • In ländlichen und abgelegenen Regionen der Schweiz kann der Bedarf an Gesundheitsfachkräften höher sein als in städtischen Gebieten. Dies liegt daran, dass es in diesen Gebieten schwieriger sein kann, qualifiziertes Personal zu gewinnen und zu halten.

    In bestimmten medizinischen Fachgebieten, wie etwa der Anästhesie oder der Intensivmedizin sind sicherlich nahezu überall Stellen zu besetzen.

  • Ein Angestellter muss grundsätzlich keine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen. Diese übernimmt der Arbeitgeber, sprich der jeweilige Einsatzbetrieb.

  • Gerne kann das Kennenlernen mit uns virtuell oder persönlich vor Ort erfolgen. Nachdem du uns deine vollständigen Bewerbungsunterlagen (Diplome / Zertifikate / Arbeitszeugnisse sowie einen aktuellen, lückenlosen Lebenslauf) zugesandt hast, werden wir dies prüfen. Danach erstellen wir einen Kompakt-Lebenslauf und nach deiner Einwilligung legen wir mit der Suche nach passenden Stellen los. Kommt es zu einer Anstellung, stellen wir den Einsatzvertrag aus und schon kann es losgehen. Du hast hierzu weitere Fragen? Melde dich gerne bei uns.

  • Das öffentliche Verkehrsnetz in der Schweiz ist hervorragend organisiert, effizient und weitreichend. Es ist eines der besten und dichtesten Verkehrsnetze der Welt und verbindet Städte, ländliche Gebiete und sogar abgelegene Bergregionen miteinander. Gerade bei der Schichtarbeit in ländlichen Regionen kann es aber vorkommen, dass ein Auto sinnvoll wäre.

  • Grundsätzlich musst du innerhalb eines Jahres deinen ausländischen Führerschein gegen einen Schweizer Führerschein eintauschen.

  • Hier gilt das Gleiche wie für den Führerschein: Grundsätzlich musst du innerhalb eines Jahres deine ausländischen Autokennzeichen gegen Schweizer Kennzeichen austauschen.